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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Leistungen der Fahrzeugaufbereitung Rethen, insbesondere Fahrzeugpflege, Innen- und Außenaufbereitung, Lackpflege, Politur, Detailing sowie individuell vereinbarte Zusatzleistungen.

Geltungsbereich

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Fahrzeugaufbereitungs-, Fahrzeugpflege- und damit zusammenhängende Leistungen zwischen Fahrzeugaufbereitung Rethen, Inhaber Emin Coskun, und ihren Kunden.

Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Abweichende Vereinbarungen im individuellen Auftrag haben Vorrang vor diesen AGB.

Vertragsschluss

2. Angebote, Website und Vertragsschluss

Darstellungen von Leistungen und Preisen auf dieser Website dienen der Information und stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch ist zunächst eine Aufforderung zur individuellen Abstimmung. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Fahrzeugaufbereitung Rethen den Auftrag ausdrücklich annimmt, eine individuelle Auftragsbestätigung erteilt oder im Einvernehmen mit dem Kunden mit der vereinbarten Leistung beginnt.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung, Auftragsbestätigung oder sonstigen dokumentierten Abstimmung.

Leistungsumfang

3. Leistungen und Fahrzeugzustand

Der Umfang der Aufbereitung richtet sich nach dem vereinbarten Paket beziehungsweise den individuell vereinbarten Arbeiten sowie dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs.

Ein bestimmtes optisches Ergebnis kann nur geschuldet sein, soweit es ausdrücklich vereinbart wurde und nach Art, Alter, Material- und Vorschadenzustand des Fahrzeugs technisch erreichbar ist.

Insbesondere bei älteren, vorgeschädigten, stark verschmutzten oder bereits reparierten, lackierten, folierten, beschichteten oder anderweitig veränderten Oberflächen können Einschränkungen bestehen.

Mitwirkung

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten auf Umstände hinzuweisen, die für eine fachgerechte und schonende Aufbereitung erheblich sein können. Dazu zählen insbesondere:

  • bekannte Vorschäden oder empfindliche beziehungsweise beschädigte Oberflächen,
  • Nachlackierungen, Folierungen, Beschichtungen oder nachgerüstete Fahrzeugteile,
  • lose, beschädigte oder nicht ordnungsgemäß befestigte Bauteile,
  • technische Besonderheiten, Alarmanlagen oder besondere Bedienhinweise,
  • Gegenstände oder Wertsachen im Fahrzeug, die die Arbeiten beeinträchtigen können.

Persönliche Gegenstände und Wertsachen sollen vor der Fahrzeugübergabe entfernt werden. Fahrzeugaufbereitung Rethen ist nicht verpflichtet, den Inhalt persönlicher Gegenstände zu prüfen oder zu dokumentieren.

Preise

5. Preise, Ab-Preise und Zusatzarbeiten

Die auf der Website genannten Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, Einstiegs- beziehungsweise Ab-Preise. Der tatsächliche Preis richtet sich insbesondere nach Fahrzeuggröße, Fahrzeugzustand, Verschmutzungsgrad, Material, Schadensbild und gewünschtem Leistungsumfang.

Der konkrete Preis oder die Art seiner Berechnung wird vor Beginn der Arbeiten abgestimmt.

Werden nach Beginn Umstände erkennbar, die bei der ersten Einschätzung nicht erkennbar waren und einen erheblich höheren Arbeits- oder Materialaufwand erfordern, wird Fahrzeugaufbereitung Rethen den Kunden informieren und zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten grundsätzlich erst nach entsprechender Abstimmung durchführen.

Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nicht gesondert zu vergüten.

Termine

6. Termine, Verzögerungen und Nichterscheinen

Vereinbarte Termine dienen der Arbeitsplanung. Soweit ausdrücklich ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde, bleibt diese Vereinbarung maßgeblich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, soll der Kunde Fahrzeugaufbereitung Rethen möglichst frühzeitig informieren. Diese AGB sehen keine pauschale Storno- oder Nichterscheinen-Gebühr vor. Gesetzliche Ansprüche im Einzelfall bleiben unberührt.

Verzögerungen können sich insbesondere ergeben, wenn während der Arbeiten zusätzliche, zuvor nicht erkennbare Umstände auftreten oder wenn vereinbarte Mitwirkungshandlungen des Kunden fehlen. Über erhebliche Verzögerungen wird der Kunde informiert.

Zahlung

7. Fälligkeit und Zahlung

Die Vergütung ist grundsätzlich nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten und bei Übergabe beziehungsweise Abholung des Fahrzeugs fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Die jeweils akzeptierten Zahlungsarten werden vor Ort beziehungsweise im Rahmen der Auftragsabstimmung mitgeteilt. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Abnahme

8. Fahrzeugübergabe und Abnahme

Soweit die vereinbarte Leistung werkvertraglichen Charakter hat und einer Abnahme zugänglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme.

Der Kunde soll das Fahrzeug bei Rückgabe nach Möglichkeit zeitnah auf erkennbare Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang prüfen und solche Hinweise möglichst unmittelbar mitteilen. Gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.

Mängel

9. Mängelrechte und Nacherfüllung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte. Liegt ein Mangel der geschuldeten Leistung vor, kann der Kunde insbesondere Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen verlangen.

Fahrzeugaufbereitung Rethen ist Gelegenheit zu geben, einen geltend gemachten Mangel zu prüfen und, soweit ein Anspruch besteht, innerhalb angemessener Frist nachzubessern, bevor weitergehende gesetzliche Rechte ausgeübt werden, soweit das Gesetz eine solche Fristsetzung vorsieht.

Keine Mängelrechte bestehen für Beeinträchtigungen, die allein auf nicht von Fahrzeugaufbereitung Rethen verursachten Vorschäden, Materialalterung, konstruktiven Eigenschaften oder auf vom Kunden verschwiegenen Besonderheiten beruhen, sofern die Leistung im Übrigen vertragsgemäß ausgeführt wurde.

Haftung

10. Haftung

Fahrzeugaufbereitung Rethen haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fahrzeugaufbereitung Rethen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt. Gleiches gilt für Ansprüche, die nach dem Gesetz nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen beschränkt werden dürfen.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Abholung & Transport

11. Hol- und Bringservice

Ein Hol- oder Bringservice ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Umfang, Zeitpunkt, Strecke und gegebenenfalls anfallende Kosten werden individuell vereinbart.

Für die Fahrzeugübergabe müssen die für die vereinbarte Fahrt erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere ein fahrbereiter Zustand und, soweit erforderlich, eine zulässige Teilnahme am Straßenverkehr.

Verbraucher

12. Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Verbrauchern kann bei einem ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zustehen.

Die bloße Übermittlung einer Anfrage über das Websiteformular führt noch nicht zum Abschluss eines Vertrages.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag zu widerrufen, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Fahrzeugaufbereitung Rethen, Inhaber Emin Coskun, Lüneburger Straße 18, 30880 Laatzen, E-Mail: info@fahrzeugaufbereitung-rethen.de, mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs bei Dienstleistungen

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir bereits während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, kann bei einem wirksamen Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen geschuldet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Das Widerrufsrecht kann bei einem Dienstleistungsvertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist erlöschen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und die hierfür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere die ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und die erforderliche Bestätigung der Kenntnis vom möglichen Verlust des Widerrufsrechts, vorliegen.

Muster-Widerrufsformular

An:
Fahrzeugaufbereitung Rethen
Inhaber Emin Coskun
Lüneburger Straße 18
30880 Laatzen
E-Mail: info@fahrzeugaufbereitung-rethen.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

________________________________________

Bestellt / Vertrag geschlossen am (*): ____________________

Name des/der Verbraucher(s): ______________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________

Datum: ____________________

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Streitbeilegung

13. Verbraucherstreitbeilegung

Fahrzeugaufbereitung Rethen ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Schlussbestimmungen

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der gesetzlich zulässige Gerichtsstand vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Stand

15. Stand der AGB

Stand: 16. August 2026.

Individuelle Vereinbarungen zum konkreten Auftrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Auftrag & Rückfragen

Fragen zum Leistungsumfang?

Vor Beginn der Arbeiten stimmen wir Fahrzeugzustand, gewünschte Leistung und Preis individuell ab.

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